Häufig gestellte Fragen
Das Mindestalter, um den Ford Mustang GT und den BMW M4 Competition mieten zu können liegt bei 21 Jahren
Du wählst in unserem Buchungstool Dein Wunschfahrzeug aus und den gewünschten Mietzeitraum, im Anschluss trägst Du noch Deine Daten ein. Nach interner Prüfung Deiner eingegebenen Daten erhältst Du binnen 24 Stunden die Buchungsbestätigung.
Es gibt fünf Möglichkeiten zu bezahlen: BAR, per EC oder Kreditkarte, (Master/Visa usw.) per PayPal oder im Voraus per Überweisung.
Es gibt vier Möglichkeiten die Kaution zu hinterlegen: BAR, per Kreditkarte (Mastercard/Visa usw.), per Paypal oder per vorab Überweisung.
Nur der Mieter selbst! Maximal eine weitere Person die aber im Mietvertrag als „zusätzlicher Fahrer“ eingetragen werden muss. Wenn es an eine weitere Person weitergegeben wird, die nicht im Mietvertrag hinterlegt wurde, erlischt der Versicherungsschutz.
Das Auto wird vollgetankt übergeben und muss bei der Rückgabe auch wieder vollgetankt sein.
Es ist erforderlich das Fahrzeug mit einem Premium Kraftstoff wie z.B. Shell V-Power oder Aral Ultimate zu tanken.
Im Falle eines Schadens am Auto, kann je nach Schwere und Höhe des Schadens die gesamte Kaution einbehalten werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Bewertung durch einen Sachverständigen oder das Autohaus. Sollten mehrere Personen/Autos am Unfall beteiligt sein, ist immer die Polizei sowie der Vermieter zu verständigen.
Bei einer Instruktorfahrt, bist Du der Fahrer und „Römer Sportwagenvermietung“ begleitet Dich als Beifahrer. Damit hast Du die Möglichkeit für relativ kleines Geld den absoluten Nervenkitzel zu erleben. Die Fahrt führt über eine abwechslungsreiche Strecke, die auch Autobahnen, Landstraßen sowie auf Wunsch Tunnelabschnitte beinhaltet. Zudem musst Du Dir keine Sorgen um den Sprit sowie die gefahrenen KM machen da diese im Preis mit inbegriffen sind.
Du musst mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein der Klasse B besitzen. Eine Kaution ist nicht erforderlich.
Selbstverständlich kannst Du Dein Auto bei uns in der verschlossenen und überdachten Halle abstellen.
Solltest Du einen Schaden am Fahrzeug oder einen Unfall verursachen, den Du selbst verschuldet hast, wird die vereinbarte Selbstbeteiligung berechnet, diese wird jedoch nur fällig, wenn der Schaden den Wert der hinterlegten Kaution übersteigt.
Beispiel: Angenommen die vereinbarte Selbstbeteiligung liegt bei 2.500€, Du bleibst mit einer Felge am Bordstein hängen der entstandene Schaden liegt bei 500€, diese würden von der hinterlegten Kaution abgezogen werden. Sollte es aber beispielsweise ein Auffahrunfall sein in Höhe von 20.000€ an dem Du Schuld bist, so zahlst Du nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Nein! Die Fahrzeuge sind frei von jeglicher Werbung, Beschriftung sowie Mietwagenkennzeichnungen.
Unsere Fahrzeuge sind als Selbstfahrervermietfahrzeug Vollkasko versichert.